 | Bekanntmachung der Gemeinde Sievershütten |
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs 1) der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ″Buschkoppel II″ für das Gebiet ″nördlich der vorhandenen Bebauung in der Straße Kalte Weide sowie östlich des Wohnquartiers Buschkoppel I″ nach § 3 Abs. 2 BauGB und 2) des Bebauungsplanes Nr. 8 ″Buschkoppel II″ für das Gebiet ″nördlich der vorhandenen Bebauung in der Straße Kalte Weide sowie östlich des Wohnquartiers Buschkoppel I″ nach § 3 Abs. 2 BauGB Folgende Entwürfe wurden in der Gemeindevertretung Sievershütten in der Sitzung am 28.05.2025 1) gebilligt bzw. 2) beschlossen und sind zur Auslegung bestimmt:
1) | der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ″Buschkoppel II″ der Gemeinde Sievershütten für das Gebiet ″nördlich der vorhandenen Bebauung in der Straße Kalte Weide sowie östlich des Wohnquartiers Buschkoppel I″ und die Begründung, |
2) | der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 ″Buschkoppel II″ der Gemeinde Sievershütten für das Gebiet ″nördlich der vorhandenen Bebauung in der Straße Kalte Weide sowie östlich des Wohnquartiers Buschkoppel I″ mit Textteil B und der Begründung. |
Beide Entwürfe mit Anlagen liegen vom 16.06.2025 bis 21.07.2025 in der Amtsverwaltung des Amtes Kisdorf, Winsener Str. 2, 24568 Kattendorf, Zimmer 9, von Montag bis Freitag von 8-12 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14-18 Uhr öffentlich aus. Folgende umweltrelevante Informationen sind für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und den zugehörigen Bebauungsplan Nr. 8 verfügbar:
- | Schalltechnische Untersuchung, Verkehrskonzept, Straßenbaulageplan, Wasserwirtschaftliches Konzept mit A-RW1, Konzept zentrale Wasserversorgung, Vorplanung Zentrale Abwasserbehandlungsanlage, Baugrundgutachten, Ausgleichsmaßnahmen, Baulückenkartierung und Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen für die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, |
- | Kreis Segeberg (22.01.2019) - Vorbeugender Brandschutz - mit Hinweisen zur Angabe der Löschwasserversorgung, |
- | Kreis Segeberg (22.01.2019) - Wasser, Boden, Abfall, SG Abwasser - mit Hinweisen zur Niederschlags- und Abwasserbehandlung, |
- | Kreis Segeberg (22.01.2019) - Wasser, Boden, Abfall, SG Gewässerschutz - mit Hinweisen zum Verschlechterungsverbot, zu der EU Wasserrahmenrichtlinie, dem Talraum der Rendsbek, Gewässerrandstreifen und der Unterhaltungspflicht durch den GPV Schmalfelder Au, |
- | Kreis Segeberg (22.01.2019) - Wasser, Boden, Abfall, SG Bodenschutz - mit Hinweisen zum Bodenschutz und zur Bodenfunktionsbewertung, |
- | Kreis Segeberg (22.01.2019) - Wasser, Boden, Abfall, GW Geothermie - mit Hinweis zur Nutzung von Erdwärme, |
- | GPV Schmalfelder Au (17.01.2019) - mit Hinweis auf die Verbandssatzung unter besonderer Berücksichtigung der Gewässerrandstreifen, |
- | Amt Kisdorf (07.01.2019) - in Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr Sievershütten - mit Hinweisen zur Löschwasserversorgung; |
die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse ″www.amt-Kisdorf.de″ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ″Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)″, welches mit ausliegt. Sievershütten, den 07.06.2025 Gez.: Andreas Doose (Bürgermeister)
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